Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Zahlung und Teilnahme
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und gegebenenfalls die Rechnung, die prompt netto Kassa zu begleichen ist. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur möglich, wenn die Zahlung beim Verband eingegangen ist. Die Rechnung an Ausstellungs- und Sponsoring Partner ist sofort nach dem Veranstaltungstermin netto Kassa fällig.

2.    Stornierung Teilnehmer/Ersatzteilnehmer
Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Veranstaltungsgebühr. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am Veranstaltungstag wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt benannt werden.

3.    Stornierung Fachaussteller
Bei Stornierung bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an, danach beträgt die Stornogebühr bis sechs Wochen vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Ausstellungsgebühr. Bei Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Ausstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss ausnahmslos schriftlich erfolgen.

4.    Programmänderung/Absage der Veranstaltung
Der Verband behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen. Insbesondere wird das Recht vorbehalten, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmeranzahl, Pandemiebeschränkungen) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer umgehend informiert und die Veranstaltungsgebühr wird rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.  Zustimmungserklärung Bildmaterial
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes stimmt der Teilnehmer der Verwendung der dabei erstellten Fotos und Videos für Werbe- und Informationszwecke bis auf Widerruf ohne zeitliche Befristung und uneingeschränkt zu.

6.  Drittveranstaltungen
Der Verband bewirbt für seine Mitglieder deren Veranstaltungen. Der Verband haftet weder für die Richtigkeit der Angaben noch für deren Durchführung. Allfällige Verrechnungen erfolgen direkt durch den jeweiligen Veranstalter.

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